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Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

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