Kosten

Kosten und Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügen, ist es möglich, die Kosten für die Psychotherapie direkt über Ihre Krankenkasse abzurechnen, da meine Praxis eine Kassenzulassung hat.

Selbstzahler

Selbstzahler haben den Vorteil, dass keine Formalitäten mit den Versicherungen abgewickelt werden müssen, und die psychotherapeutische Behandlung unverzüglich beginnen kann. Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung eigenständig. Mögliche Gründe hierfür könnten sein, dass bei Ihnen keine behandlungsbedürftige psychische Diagnose vorliegt oder Sie nicht möchten, dass eine solche Diagnose in Ihren Krankenakten dokumentiert wird. In diesem Fall wende ich, wie auch bei privat Versicherten, die Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) an.

Privatversicherung und Beihilfeberechtige

Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird empfohlen, sich vor dem Erstgespräch bei ihrem Versicherungsträger zu informieren, um den Umfang der Kostenübernahme zu klären. Die genauen Modalitäten hängen dabei insbesondere von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Bei Genehmigung der Behandlung durch Ihre Versicherung werden die Kosten für die Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Es ist ratsam für Privatversicherte, vor Beginn einer Psychotherapie bei ihrer Krankenversicherung nachzufragen, ob und unter welchen Bedingungen psychotherapeutische Leistungen in ihrem Versicherungsvertrag enthalten sind. Hierbei kann die folgende Checkliste als Orientierung dienen und bei der Klärung behilflich sein:

  1. Ist eine vorherige Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
    • Falls ja, erfolgt dies formlos oder über ein spezielles Formular?
  2. Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlungen?
  3. Gibt es festgelegte Maximalstundenzahlen für erstattungsfähige psychotherapeutische Sitzungen?
    • Falls ja, wie viele Stunden sind jährlich erlaubt, und existieren weitere Begrenzungen?
  4. Wie hoch ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif?

Diese Fragen sollten helfen, Klarheit darüber zu bekommen, welche Leistungen im Bereich der Psychotherapie von der Versicherung abgedeckt sind.

Bitte beachten Sie:

Im Allgemeinen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann übernommen, wenn eine diagnostizierte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Dies bedeutet, dass entweder eine psychische Störung oder die psychischen Auswirkungen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung vorliegen müssen. Es ist erforderlich, eine Diagnose gemäß dem internationalen Diagnosesystem ICD-10 (Kapitel V) zu stellen.

Beispiele für solche psychischen Störungen sind Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische oder somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen usw. Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen oder bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie als Ergänzung zur medikamentösen Therapie genehmigt werden.

Bei Suchterkrankungen erfolgt die Genehmigung einer ambulanten Psychotherapie in der Regel erst nach einer (meist stationären) Entgiftung. Eine ambulante Psychotherapie ist oft nicht aussichtsreich, solange die Person noch aktiv süchtig ist. Personen, die eine Entgiftung wünschen, sollten sich an ihren Hausarzt oder eine Suchtberatungsstelle wenden. Seit 2012 erlauben die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung von Suchterkrankungen, setzen jedoch strenge Anforderungen, wie zum Beispiel die Erreichung der Abstinenz bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung und den Nachweis der Abstinenz durch ärztliche Bescheinigungen.

Paartherapie und Coaching zu beruflichen Fragen sind nicht in den Leistungen der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.