Nach einer telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme wird ein zeitnaher Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der ersten Besprechung Ihres Anliegens. Während des Gesprächs wird auch der weitere Verlauf geklärt, einschließlich der Möglichkeit weiterer Sitzungen und der Entscheidung über Einzel- oder Gruppentherapie.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihr Versichertenkärtchen (elektronische Gesundheitskarte) mit.
Es ist wichtig zu beachten, dass im Falle einer Verhinderung der vereinbarte Termin zwei Werktage im Voraus per E-Mail abgesagt werden muss (unbedingt schriftlich!). Andernfalls wird ein sogenanntes „Ausfallhonorar“ berechnet, um den Verdienstausfall der Therapeutin zu decken.
Warum? Psychotherapiepraxen sind im Gegensatz zu „normalen“ Hausarztpraxen Bestellpraxen. Das bedeutet, dass die Therapeutin einen festen Termin (50 Minuten) für einen Patienten reserviert und diesen Zeitraum nicht anderweitig nutzen kann, wenn der Patient nicht erscheint. Die Verwaltung benötigt mindestens zwei Werktage, um den Termin neu zu planen, weshalb eine Absage innerhalb dieser Frist zu einem Verdienstausfall für die Therapeutin führt. Da Therapeuten wie alle Menschen auf regelmäßige Gehaltszahlungen angewiesen sind, erheben die meisten Psychotherapiepraxen Ausfallhonorare, um diesen Verdienstausfall auszugleichen. Da diese Honorare von keiner Krankenkasse erstattet werden, wird empfohlen, immer rechtzeitig abzusagen, um solche Situationen im beiderseitigen Interesse zu vermeiden.